Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Waldruh (nachfolgend «Waldruh», «wir» oder «uns») und den Bewohnenden sowie deren Angehörigen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Mit dem Abschluss eines Wohnvertrages erklären Sie Ihr Einverständnis.
1. Definitionen
- «Waldruh» bezeichnet die Waldruh Wohnresidenz, Spirenwaldstrasse 9, 3803 Beatenberg, Schweiz.
- «Bewohnende» bezeichnet jede Person, die einen Wohnvertrag mit Waldruh abschliesst.
- «Angehörige» bezeichnet Familienangehörige oder bevollmächtigte Vertreter der Bewohnenden.
- «Leistungen» bezeichnet die von Waldruh angebotenen Wohn- und Begleitangebote gemäss Leistungsbeschreibung.
- «Vertrag» bezeichnet die individuelle Wohnvereinbarung zwischen Waldruh und den Bewohnenden.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Wohnverhältnisse und Leistungen von Waldruh. Sie sind Bestandteil jedes Wohnvertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch Waldruh. Für Bewohnende mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten ergänzend die einschlägigen Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Landes.
3. Leistungsangebot
Waldruh bietet nicht-medizinische Wohnbegleitung für ältere Menschen in ruhiger Waldlage bei Beatenberg an. Das Angebot umfasst folgende Unterkunftsformen:
- Wald-Einzelzimmer — Privatzimmer mit Waldblick, Verpflegung, Reinigung und Gemeinschaftsnachmittagen. CHF 161 pro Tag.
- Waldzimmer für zwei — Gemeinschaftszimmer für zwei Personen mit kleinem Aufenthaltsbereich, Einkaufshilfe, wöchentlichen Ausflügen und Besuchsorganisation. CHF 235 pro Tag.
- Baumkronen-Suite — Grosszügige Suite mit Privatbalkon über dem See, individuellem Verpflegungsplan, vollständigem Wäscheservice und täglicher persönlicher Begleitung. CHF 302 pro Tag.
Waldruh bietet keine medizinischen Leistungen, Pflege oder Behandlungen an. Bei Bedarf an medizinischer Versorgung sind die Bewohnenden oder deren Angehörige für die Vermittlung der entsprechenden Dienste verantwortlich. Waldruh unterstützt dabei nach Möglichkeit administrativ.
4. Vertragsabschluss
Der Wohnvertrag kommt durch die schriftliche Unterzeichnung des individuellen Vertragsformulars durch beide Parteien zustande. Anfragen über das Kontaktformular dieser Website stellen keine verbindliche Buchung dar, sondern eine Kontaktaufnahme ohne Verpflichtung.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Volljährigkeit der Bewohnenden oder die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person. Waldruh behält sich das Recht vor, eine Aufnahme abzulehnen, wenn das Leistungsangebot den Bedürfnissen der anfragenden Person nicht angemessen entspricht.
5. Preise und Zahlung
Die im Wohnvertrag vereinbarten Tagespreise gelten als Grundlage der Abrechnung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die vertraglich vereinbarten Leistungen ein.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
- Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug behält sich Waldruh die Berechnung von Verzugszinsen gemäss OR Art. 104 vor.
- Preisanpassungen werden mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
- Kurze Abwesenheiten (z. B. Spitalaufenthalte) bis 7 Tage werden zu 50 % in Rechnung gestellt; bei längerer Abwesenheit entfällt der Mahlzeitenanteil.
6. Leistungsbeginn und Kündigung
Einzugsdatum und Dauer des Aufenthalts werden im Wohnvertrag festgehalten. Das Wohnverhältnis ist in der Regel unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Waldruh kann das Wohnverhältnis ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn das Wohlergehen der Bewohnenden oder Dritter gefährdet ist oder ein erheblicher Vertragsbruch vorliegt.
- Bei Einzug vereinbarte Eintrittspauschalen sind nicht rückerstattungsfähig, es sei denn, der Einzug scheitert aus Gründen, die Waldruh zu vertreten hat.
- Nach Vertragsende werden persönliche Gegenstände innerhalb von 14 Tagen zur Abholung bereitgestellt.
7. Pflichten der Bewohnenden
Bewohnende verpflichten sich:
- Die Hausordnung und die vereinbarten Regeln des Zusammenlebens einzuhalten.
- Änderungen im Gesundheitszustand, die Auswirkungen auf den Betreuungsbedarf haben könnten, unverzüglich mitzuteilen.
- Rechnungen fristgerecht zu begleichen.
- Das Eigentum von Waldruh und anderen Bewohnenden zu schonen.
- Gästebesuche in angemessenem Rahmen zu halten und die Ruhezeiten zu respektieren.
8. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Wohnvertrages und wird den Bewohnenden bei Einzug ausgehändigt. Sie regelt unter anderem Ruhezeiten, Gemeinschaftsräume, Tierhaltung, Rauchen sowie den Umgang mit technischen Einrichtungen. Waldruh behält sich vor, die Hausordnung nach angemessener schriftlicher Ankündigung anzupassen.
9. Haftung
Waldruh haftet für direkte Schäden, die durch nachgewiesenes Verschulden von Waldruh oder deren Mitarbeitenden verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Waldruh haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die nicht in den bereitgestellten abschliessbaren Behältnissen aufbewahrt werden. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände empfehlen wir eine entsprechende Privat-Haftpflicht- oder Sachversicherung.
Waldruh haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle), die die Leistungserbringung einschränken oder unmöglich machen.
10. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte der Website von Waldruh — Texte, Fotos, Grafiken, Logos — sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ohne schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet. Waldruh erteilt Bewohnenden und Angehörigen eine beschränkte, nicht übertragbare Nutzungslizenz für Informationsmaterial zum persönlichen Gebrauch.
11. Streitbeilegung
Diese AGB sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Bei Streitigkeiten suchen Waldruh und die Bewohnenden zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt keine Einigung, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Waldruh (Kanton Bern) zuständig. Für Bewohnende mit Wohnsitz im Ausland gelten ergänzend zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates.
Waldruh ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Gesamtvereinbarung: Diese AGB zusammen mit dem individuellen Wohnvertrag bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
- Änderungen: Änderungen dieser AGB werden den Bewohnenden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung.
- Abtretung: Rechte und Pflichten aus dem Wohnvertrag können ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden.
13. Kontakt
Rechtliche Anfragen richten Sie bitte an:
Waldruh
Spirenwaldstrasse 9, 3803 Beatenberg
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 33 841 27 56